Besondere Situationen verlangen besondere Maßnahmen. Hier erfahren Sie, was Sie in besonderen Situationen unternehmen müssen. Was als tun, wenn…

…mein Kind erkrankt ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann?

Melden Sie Ihr Kind möglichst vor Unterrichtsbeginn in der Schule telefonisch oder per Mail krank. Sollte Ihr Kind an der Mittagsversorgung teilnehmen, muss es gesondert beim Essensanbieter abgemeldet werden. Dies ist am Tag der Erkrankung bis 08:00 Uhr möglich.

Kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung über die Fehlzeit für die/den Klassenlehrer*in mit. Bei einer längeren Erkrankung erwarten wir ein ärztliches Attest. Näheres, ab wann ein ärztliches Attest nötig wird, teilen Ihnen die Klassenlehrer*innen gern mit.

…mein Kind das Wahlpflichtfach ändern möchte?

Bitte stellen Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag bei der Schulleitung. Der Antrag muss in jedem Fall eine schlüssige Begründung enthalten. Da die Kapazitäten in den einzelnen Wahlpflichtfächern begrenzt sind, besteht kein Anspruch auf einen Wechsel. Oft kann dieser nur erfolgen, wenn es eine*n Schüler*in gibt, der oder die tauschen möchte. Ein Wechsel des Wahlpflichtfaches nach Klasse 8 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

…mein Kind eine Freistellung benötigt?

Freistellungen werden grundsätzlich nur für Facharzttermine oder besondere familiäre Ereignisse (Urlaubsreisen zählen dazu nicht) gewährt.

  • Freistellungen bis zu drei Unterrichtstagen können bei der Klassenleitung mit einer Frist von zwei Wochen beantragt werden.
  • Freistellungen darüber hinaus sowie vor und nach den Ferien sind mit einer Frist von vier Wochen bei der Schulleitung zu beantragen.
  • Über Freistellungen noch darüber hinaus (z.B. bei einem Kuraufenthalt) entscheidet das zuständige Schulamt.

Das Formular für die Beantragung der Freistellung kann hier heruntergeladen werden: Formular Freistellung vom Unterricht

Zum Öffnen des Formulars wird der Adobe Acrobat Reader benötigt. Dieser kann hier heruntergeladen werden: Acrobat Reader

…sich die persönlichen Daten Ihres Kindes oder Ihre Erreichbarkeit ändern?

Melden Sie Veränderungen persönlicher Daten z.B. bei Umzug, Wechsel Ihrer Telefonnummer als Ansprechpartner und für Notfälle, Namensänderungen, Änderungen im Personensorgerecht etc. bitte unverzüglich schriftlich (Vorlage) oder per E-Mail in der Schule.

Wir sind darauf angewiesen, stets aktuelle Daten zur Verfügung zu haben, z. B. wenn Ihr Kind in der Schule erkrankt oder in der Schule einen Unfall hat.

…mein Kind in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall hatte?

Bitte informieren Sie die Schule umgehend telefonisch oder per E-Mail. Sollten Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen müssen, muss das ein Durchgangsarzt sein.

Der Unfall muss schnellstmöglich durch die Schule der Unfallkasse Thüringen als zuständigem Versicherungsträger gemeldet werden. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie oder Ihr Kind im Sekretariat gemeinsam mit der Schulsekretärin das Formular zur Unfallanzeige aus.