Das bisherige Verfahren wurde geändert. Bei der Abrechnung der Schülerbeförderungskosten über das Verfahren ThAVEL müssen Eltern die Fahrscheine nicht mehr im Original separat einreichen. (siehe auch: Weimar – Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten)

Ab dem Schuljahr 2023 / 2024 wird die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten umgestellt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infobrief und dem Flyer.