Die Regelschule in Thüringen geht von Klasse 5 bis Klasse 9 oder 10. In der Regelschule gibt es keine Oberstufe. Deshalb liegt der Fokus der Regelschule auch darauf, dir eine allgemeine Bildung zu vermitteln und dich auf dein zukünftiges Berufsleben vorzubereiten.
Du kannst die folgenden Abschlüsse an der Regelschule in Thüringen machen:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 mit bestandener Abschlussprüfung
- Realschulabschluss nach Klasse 10 und bestandener Abschlussprüfung
Die Orientierungs- und Differenzierungsphase
In den Klassen 5 bis 8 werden bei uns alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Wenn deine Noten während der Orientierungsphase (Klasse 5 und 6) entsprechend gut sind, dann kannst du auch einen Wechsel an das Gymnasium beantragen.
Ab Klassenstufe 9 werden an unserer Schule abschlussbezogene Klassen gebildet (Hauptschulklasse, Realschulklasse und ggf. IAP).
Die Klassenkonferenz beurteilt nach Klasse 6 und nach Klasse 8 deine Leistungsfähigkeit und stuft Dich dementsprechend in die Kurse ein. Wie die Einstufung vorgenommen wird, das kannst du im nächsten Abschnitt lesen.
Wird der Unterricht in Kursen gehalten, dann wird folgendermaßen in Kurse differenziert
- ab Klasse 7 die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache.
- Ab Klasse 9 das Fach Physik.
Hierbei bedeutet Kurs I, dass auf den Hauptschulabschluss vorbereitet wird. Kurs II bedeutet, dass der Realschulabschluss angestrebt wird.
Die Einstufung in die Kurse und Klassen
Die Klassenkonferenz stuft dich entsprechend deiner Leistungen in einen Kurs ein. Diese Einstufung bekommen deine Eltern schriftlich mitgeteilt.
In einen Kurs II (Realschulabschluss) wirst du eingestuft, wenn du in diesem Fach mindestens die Note 3 (befriedigend) erreicht hast.
du wirst in die Realschulklasse eingeteilt, wenn der Durchschnitt aller deiner Fächer mindestens die Note 3 (befriedigend) ergibt.
Weitere Details zur Einstufung beziehungsweise Umstufung kannst du nachlesen unter Schulordnung Thüringen §54
Ab Klasse 9 bilden wir abschlussbezogene Klassen. In die Realschulklasse wirst du eingeteilt, wenn du in mindestens 3 der genannten 4 Fächern in Kurs II eingeteilt bist. Ansonsten wirst du in die Hauptschulklasse eingeteilt. Doch auch dann kannst du mit erfolgreicher Prüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss und einem Schnitt von 3,0 in den Hauptfächern noch in die 10. Klasse kommen und den Realschulabschluss erwerben.
Die Versetzung
Nach der Klasse 5 und Klasse 7 musst du keine Angst wegen deiner Noten haben. Ein automatisches Aufrücken in die nächsthöhere Klassenstufe ist hier laut Thüringer Schulordnung vorgesehen.
Erst in den Klassen 6 und 8 bis 10 gilt wieder die Versetzungsregelung. Das heißt, deine Noten müssen entsprechend den Gesetzesvorgaben sein, damit du versetzt wirst. Die zweite Fremdsprache in Klasse 6 wird von den Versetzungsbestimmungen ausgenommen.
du wirst versetzt, wenn
- Du höchstens einmal die Note 5 (mangelhaft) hast und sonst mindestens die Note 4 (ausreichend) in allen Fächern hast.
- Hast du zweimal die Note 5 (mangelhaft) und in den übrigen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) dann musst du beide Noten 5 ausgleichen können. Ausgleichen kannst du eine Note 5 (mangelhaft) mit zweimal der Note 3 (befriedigend) oder einmal der Note 2 (gut) oder einmal der Note 1 (sehr gut).
- Hast du eine Note 6 (ungenügend) und in den restlichen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend), dann musst du die Note 6 ausgleichen können. Ausgleichen kannst Du eine Note 6 (ungenügend) mit zweimal der Note 2 (gut) oder einmal der Note 1 (sehr gut).
Für den Notenausgleich gibt es noch eine weitere Bedingung:
- Die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache dürfen nur durch Noten in diesen Fächern und dem Wahlpflichtfach ausgeglichen werden.
Die Abschlüsse an der Regelschule in Thüringen
Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Hast du am Ende von Klasse 9 die Versetzung geschafft, dann hast Du damit den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bestanden. Wenn Du also die Versetzung wie oben beschrieben erreicht hast oder die Noten entsprechend ausgleichen kannst, dann ist der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht. Die Details kannst Du weiter oben im Punkt Versetzung noch einmal nachlesen.
Hast du den Hauptschulabschluss erworben und trittst eine Lehrstelle an, darfst du die Regelschule auch schon vor Ende der 10 Pflichtschulbesuchsjahre verlassen.
Der Qualifizierende Hauptschulabschluss
Wenn du den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreicht hast, kannst du versuchen auch noch den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erreichen. Dazu musst du die Abschlussprüfung bestehen. Die Teilnahme an dieser Prüfung ist freiwillig.
So ist die Abschlussprüfung aufgebaut:
- Jeweils eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Eine mündliche Prüfung in einem Fach deiner Wahl
- Eine praktische Prüfung. Hier kannst du wählen, ob du die Prüfung in deinem Wahlpflichtfach ablegen möchtest oder im Fach Wirtschaft-Recht-Technik.
Wie sieht die Prüfung aus?
Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund der Lehrpläne der Klassen 8 und 9 erstellt. Hauptsächlich wird allerdings abgefragt was du in Klasse 9 gelernt hast. Die schriftliche Prüfung wird vom Bildungsministerium gestellt. Die Fragen für die mündliche Prüfung kommen von deiner Schule.
Wieviel Zeit hast du für die Prüfung?
- Für das Fach Deutsch bekommst du 150 Minuten Bearbeitungszeit.
- Für das Fach Mathematik bekommst du 120 Minuten Bearbeitungszeit.
- Deine mündliche Prüfung legst du in 10 Minuten ab.
- Mindestens 120 bis maximal 180 Minuten Zeit bekommst du für deine praktische Abschlussprüfung.
Wann hast du den Qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden?
Erzielst du im Durchschnitt aller deiner Prüfungsfächer eine 3,5 (befriedigend) dann hast du den qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden. Zusätzlich dazu darf keine Note schlechter als 4 (ausreichend) sein.
Weitermachen mit Klasse 10?
Jetzt, wo du den Qualifizierenden Hauptschulabschluss bestanden hast, kannst du Dir überlegen, ob Du mit der Schule weitermachst.
Wenn du mit dem Qualifizierenden Hauptschulabschluss in die Klasse 10 versetzt werden möchtest, dann brauchst du dazu:
- Einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (befriedigend) in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache im Abschlusszeugnis.
Hast du den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben und trittst eine Lehrstelle an, darfst du die Regelschule auch schon vor Ende der 10 Pflichtschulbesuchsjahre verlassen.
Der Realschulabschluss an der Regelschule in Thüringen
Erfüllst du die Versetzungsbestimmungen am Ende von Klasse 10 und bestehst noch die Abschlussprüfung dann hast du den Realschulabschluss an der Regelschule in Thüringen erreicht. Die Versetzungsbestimmungen sind weiter oben beschrieben. Unter dem Punkt Versetzung kannst du alles genau nachlesen.
So ist die Abschlussprüfung aufgebaut:
- Jeweils eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. In der ersten Fremdsprache enthält die Prüfung noch einen Anteil Hörverstehen.
- Eine mündliche Prüfung in einem Fach deiner Wahl. (Ausgenommen sind die Fächer der schriftlichen Prüfung und Astronomie. In diesen Fächern kannst du keine mündliche Pflicht-Prüfung ablegen).
Du hast noch die Möglichkeit Dich freiwillig zu einer weiteren mündlichen Prüfung anzumelden. Falls Dir deine Jahresfortgangsnoten zu schlecht sind oder du deine Noten in der schriftlichen Prüfung verbessern möchtest, dann kannst du dich zu einer freiwilligen mündlichen Prüfung anmelden.
Wie sieht die Prüfung aus?
Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund der Lehrpläne der Klasse 10 erstellt. Bei Fächern mit nur einer Wochenstunde wird auch der Stoff aus Klasse 9 geprüft. Die schriftliche Prüfung wird vom Bildungsministerium gestellt. Die Fragen für die mündliche Prüfung kommen von deiner Schule. Im zweiten Halbjahr der Klasse 10 findet die Abschlussprüfung statt.
Wieviel Zeit hast du für die Prüfung?
- Für das Fach Deutsch bekommst du 210 Minuten Bearbeitungszeit.
- Für das Fach Mathematik bekommst du 180 Minuten Bearbeitungszeit.
- Die erste Fremdsprache wird in 150 Minuten geprüft.
- Deine mündliche Prüfung legst du in 15 Minuten ab.
Beachte, dass das Bildungsministerium für die schriftlichen Prüfungen Einzelfallregelungen erlassen kann, die dann nur in einem bestimmten Schuljahr gelten. So zum Beispiel im Schuljahr 2024/2025, in welchem die Einlesezeit in der Mathematikprüfung verlängert wird.
Wann hast du den Realschulabschluss bestanden?
Den Realschulabschluss an der Regelschule in Thüringen hast du erreicht, wenn du die Versetzungsregelungen wie oben beschrieben erfüllst. Die Regelungen, beziehungsweise welche Noten du für das Bestehen brauchst, kannst du unter Punkt Versetzung nachlesen.
Hast du eine freiwillige mündliche Prüfung in einem schriftlichen Fach abgelegt, dann berechnet sich deine Prüfungsnote für dieses Fach folgendermaßen
- Die Note der schriftlichen Prüfung geht zu 2/3 in die Abschlussnote ein
- Die Note der mündlichen Prüfung geht zu 1/3 in die Abschlussnote ein
Die Projektarbeit für den Realschulabschluss
- Bist du in Klasse 10 der Regelschule in Thüringen und möchtest du den Realschulabschluss machen, dann ist eine Projektarbeit Pflicht für Dich.
- Die Ausarbeitung der Projektarbeit sollst du zusammen mit drei bis vier anderen Mitschüler/innen machen. Dazu wählt Ihr gemeinsam im zweiten Halbjahr der Klasse 9 Euer Thema aus. Zur Ausarbeitung habt Ihr ungefähr 1 Jahr Zeit. Am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 10 ist der Abgabe-Termin.
- Eure Projektarbeit müsst Ihr dann vor einer Prüfungskommission präsentieren. Der Termin hierzu wird von der Schule festgelegt.
Wechsel nach Klasse 10 der Regelschule auf das Gymnasium
Der Wechsel auf das Gymnasium ist möglich, wenn du die entsprechenden Noten hast. Auch wenn du keine zweite Fremdsprache in der Regelschule besucht hast, kannst du auf das Gymnasium wechseln. Du musst dann allerdings die erste Fremdsprache bis zum Abitur auf erhöhtem Anforderungsniveau weiterbelegen. Die zweite Fremdsprache musst du von der Einführungsphase bis zum Abitur mindestens auf grundlegendem Anforderungsniveau belegen. Zusätzlich darf deine zweite Fremdsprache in keinem Schulhalbjahr mit null Punkten bewertet sein.
Bitte beachte die jährlichen Fristen zur Antragstellung (wenn du eine Empfehlung für das Gymnasium benötigst) oder für die Anmeldung (zum Probeunterricht) am Gymnasium.
Die individuelle Abschlussphase – IAP
Die individuelle Abschlussphase an der Regelschule in Thüringen wird für abschlussgefährdete Schüler/innen angeboten. Wenn es dir also nicht so leicht fällt den Hauptschulabschluss zu bestehen, dann hast du die Möglichkeit dich für die IAP anzumelden. Den Antrag hierzu müssen allerdings deine Eltern bis spätestens eine Woche nach Ausgabe des Endjahreszeugnisses der Klasse 8 schriftlich stellen.
Während der IAP erhältst du besondere Förderungen, damit du den Hauptschulabschluss bestehen kannst.
IAP bedeutet, dass Du die Klasse 9 in zwei Schuljahre aufteilst. Das erste Schuljahr wird als IAP1 bezeichnet. Das zweite Schuljahr ist IAP2.
Fachliche Empfehlungen für IAP Ministerium für Bildung Thüringen
Die Abschlüsse, die du am Ende von IAP2 erwerben kannst sind:
- Der Hauptschulabschluss
- Der Qualifizierende Hauptschulabschluss
Rechtsgrundlagen: